Wahlärzte sind Ärzte ohne §2-Kassenvertrag. Es besteht daher keine Möglichkeit der Direktverrechnung mit der Krankenkasse. Die Honorarnote können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen, wobei ein Teil der Kosten (abhängig von der jeweiligen Krankenversicherung) zurückerstattet wird. Über die aktuelle Kostenrückerstattung informiert Sie Ihr Schilddrüsenspezialist.